OBG NRW — InhaltsübersichtGesetz§ 24f OBG NRW(nicht belegt)Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden § 24e§ 24g Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 24e§ 24g