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Konzessionsinhaberinnen und Konzessionsinhaber dürfen zur Sicherstellung des Verbots nach § 6h Absatz 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 derselben Spielerin oder demselben Spieler zur gleichen Zeit nur die Teilnahme an einem öffentlichen Glücksspiel ermöglichen. Dies gilt auch für das Spielen desselben Spiels.
Spielerinnen und Spielern darf nur ein Spiel zur gleichen Zeit angezeigt werden, es sei denn, es besteht an keinem der anzeigten Spiele eine Teilnahmemöglichkeit.
Das gleichzeitige Spielen von mehreren virtuellen Automatenspielen ist verboten. Dies gilt auch für das Spielen desselben Spiels. Erlaubnisinhaber haben dies…
Die Konzessionsbehörde kann in der Spielerlaubnis auf Antrag Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 erlauben, wenn dies zur Durchführung des Spiels entsprechend der…
Das parallele Spiel von öffentlichen Glücksspielen durch einen Spieler ist unzulässig.
keine Personen am Spiel teilnehmen, denen dies nach § 8 Absatz 2 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 verboten ist,
Eine Teilnahme an den in den Räumlichkeiten nach Absatz 1 durchgeführten Spielen ist nur über das Internet zulässig. Eine Teilnahme von Personen, welche sich in…
In der Spielerlaubnis sind die Einsätze einer Spielerin oder eines Spielers pro Spiel nach pflichtgemäßem Ermessen der Konzessionsbehörde zu begrenzen. Stehen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.