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Eine Spielerlaubnis darf nur für virtuelle Nachbildungen der in § 8 Absatz 1 ausdrücklich aufgeführten Spiele und von anderen Bankhalterspielen, die in einer Spielbank in Deutschland angeboten werden oder genehmigt sind, erteilt werden. Geringfügige Abweichungen von den Spielregeln des nachgebildeten Spiels, welche der Umsetzung der Nachbildung geschuldet sind, stehen der Erteilung der Spielerlaubnis nicht entgegen.
In der Spielerlaubnis ist für jedes Spiel eine Mindestspieldauer vorzusehen, die an den Zielen des § 1 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 unter Berücksichtigung der üblichen Dauer eines Spiels in der Spielbank und der Besonderheiten des Spielens ohne menschliche Croupière oder menschlichen Croupier festzulegen ist und 5 Sekunden je erforderlicher Einsatzleistung der Spielerin oder des Spielers nicht unterschreiten darf. Die Mindestspieldauer findet Anwendung, wenn nur eine Spielerin oder ein Spieler am selben virtuellen Tisch spielt. Spielen mehrere Spielerinnen oder Spieler am selben Tisch, kann in der Spielerlaubnis eine Mindestspieldauer vorgesehen werden.
Eine Live-Übertragung von Bankhalterspielen aus anderen Räumlichkeiten im Land Nordrhein-Westfalen liegt vor, wenn eine audiovisuelle oder rein visuelle…
Die Erteilung einer Spielerlaubnis für Live-Übertragungen von Bankhalterspielen aus einer Spielbank im Land Nordrhein-Westfalen setzt ferner voraus, dass die…
In der Spielerlaubnis sind die Einsätze einer Spielerin oder eines Spielers pro Spiel nach pflichtgemäßem Ermessen der Konzessionsbehörde zu begrenzen. Stehen…
Dienstleisterinnen und Dienstleister bieten den Konzessionsinhaberinnen und Konzessionsinhabern auf Grundlage eines privatrechtlichen Vertrages gewerblich…
Konzessionsinhaberinnen und Konzessionsinhaber dürfen zur Sicherstellung des Verbots nach § 6h Absatz 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 derselben Spielerin…
Die Ausgestaltung von virtuellen Automatenspielen darf den Zielen des § 1 nicht zuwiderlaufen. Inhaber einer Erlaubnis für die Veranstaltung von virtuellen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.