Verordnung über die Einrichtung eines beratenden Ausschusses für die Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im öffentlichen Personennahverkehr auf Straße und Schiene Vom 10. Juli 2024
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 ÖPNVTVRepV SL
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