OrdenNachwV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 2 OrdenNachwV(zu § 7 Abs. 1)Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen · Dritter Abschnitt Anlage 1Anlage 3 (Inhalt: nicht erfaßtes Muster einer Bescheinigung, Fundstelle: BGBl. Teil III 1133-2, S. 20)