§ 7 Abs. 1 GlAppMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Glasapparatebauer-Handwerk
Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung bleiben unberührt.
§ 13 Abs. 2 MetblMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Metallblasinstrumentenmacher-Handwerk
Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meisterprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149) in…
§ 7 Abs. 1 GeigbMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Geigenbauer-Handwerk
Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung bleiben unberührt.
§ 10 Abs. 2 MbauMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Modellbauer-Handwerk
Die Prüfung in den Teilen III und IV der Meisterprüfung bestimmt sich nach der Allgemeinen Meisterprüfungsverordnung vom 26. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2149) in…
§ 7 Abs. 1 BogMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Bogenmacher-Handwerk
Die Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung bleiben unberührt.