§ 64 Abs. 1 ZAGGesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten
Ordnungswidrig handelt, wer einer vollziehbaren Anordnung nach § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Satz 4, oder nach § 20 Absatz 1, 3 oder 4…
§ 39 Abs. 1 GenTGGesetz zur Regelung der Gentechnik
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer Rechtsverordnung nach § 36 Abs. 1 Satz 1 zuwiderhandelt, soweit sie für einen…
§ 10 Abs. 6 Nr. 1 Buchst. b LMBVVVerordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen
Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe b oder Absatz 3 Buchstabe b, jeweils in Verbindung mit Absatz 5, ohne die dort genannte Anleitung oder
§ 23 Abs. 2 SächsBestGSächsisches Bestattungsgesetz
Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer aufgrund von § 24 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die…
§ 24 Abs. 1 StVGStraßenverkehrsgesetz
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 1j Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 5 oder 6, § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1…