§ 17 PodAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 ZOZÜVVerordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Präsidenten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach dem Vermögenszuordnungsgesetz in Verbindung mit dem Zuordnungsergänzungsgesetz auf den Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 OZG§3Abs2S2VVerordnung nach § 3 Absatz 2 des Onlinezugangsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 GlPrZBKnVVerordnung zur Gleichstellung der bei der Bundesknappschaft erworbenen Prüfungszeugnisse über das Bestehen der Prüfung nach dem Tarifvertrag über die Fortbildung von Angestellten mit Zeugnissen zur Sozialversicherungsfachwirtin oder zum Sozialversicherungsfachwirt – Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 Abs. 1 OrthVersorgUVVVerordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.