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Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1990, 569 Praktische Ausbildung Praktische Ausbildung in 1. Anamnese- und Befunderhebung, Dokumentation 2. Therapieplanung und -durchführung 3. Neuroophthalmologie (einschließlich Perimetrie) 4. Gesprächsführung und Beratung 5. Anwendung und Pflege orthoptischer und pleoptischer Geräte 6. Fotografie 7. Betreuung von Sehbehinderten und Kontaktlinsenträgern Mindeststunden 2.800
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