§ 36 Abs. 1 Nr. 2 SächsBeamtVGSächsisches Beamtenversorgungsgesetz
die notwendige Versorgung mit Arznei- und anderen Heilmitteln, Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die den Erfolg der…
§ 9 Nr. 2 2. DV-BEGZweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
die notwendige Versorgung mit Arznei- und anderen Heilmitteln sowie Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die den Erfolg…
§ 33 Abs. 1 Nr. 2 BeamtVGGesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes
die notwendige Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, mit Geräten zur Selbstbehandlung und zur Selbstkontrolle sowie mit Körperersatzstücken,…
§ 31 Abs. 2 SGB 7Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen…
§ 141c Abs. 1 Nr. 5 BEGBundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel,