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Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter aller Lehrämter sollen während ihrer Ausbildung Einsicht in Aufgaben und Besonderheiten einer anderen Schulform oder Schulstufe nehmen.
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter des Lehramts an Gymnasien und Gesamtschulen müssen während ihrer Ausbildung Einblick in Unterricht an Haupt-, Real- oder Sekundarschulen oder der Sekundarstufe I an Gesamtschulen oder an Berufskollegs nehmen. Art und Umfang des Einblicks bestimmt das Ausbildungsprogramm des Seminars für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Einvernehmen mit dem Seminar für das Lehramt an Haupt-, Real- Sekundar- und Gesamtschulen und gegebenenfalls mit dem Seminar an Berufskollegs.
Die Lehramtsanwärterin oder der Lehramtsanwärter soll im Verlauf der Ausbildung in unterschiedlichen Jahrgangsstufen sowie, soweit vorhanden, in…
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen in teilzeitschulischen und vollzeitschulischen Bildungsgängen ausgebildet werden. Die Kooperation mit…
für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen: das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen, das Lehramt für die Sekundarstufe I und das…
Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärter können von den Seminarausbilderinnen und Seminarausbildern sowie den Schulleiterinnen und Schulleitern zu jedem…
Die Ausbildung berücksichtigt in besonderer Weise die Breite der das Lehramt ausmachenden Schulformen. Der Umgang mit Vielfalt, einschließlich der Förderung von…
Die Ausbildung erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der wissenschaftspropädeutischen Bedeutung des Unterrichts in der Sekundarstufe II. Die Ausbildung ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.