PAO — InhaltsübersichtSiebenter Teil Berufsgerichtliches Verfahren›Zweiter Abschnitt Verfahren im ersten Rechtszug›Zweiter Unterabschnitt Einleitung des berufsgerichtlichen VerfahrensGesetzBund(XXXX) §§ 109 bis 114 PAOPatentanwaltsordnung · Siebenter Teil, Zweiter Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt § 108§ 115 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 108§ 115