§ 5 Abs. 3 PAOZugang zum Beruf des Patentanwalts
(weggefallen)
§ 52h Abs. 3 Nr. 1 PAOErlöschen, Rücknahme und Widerruf der Zulassung; Abwickler
die Voraussetzungen der §§ 52b, 52c Absatz 1, des § 52d Absatz 5, der §§ 52i, 52j, 52m oder des § 52n nicht mehr erfüllt, es sei denn, dass sie innerhalb einer…
§ 10 Abs. 2 PAOZulassung zur Prüfung
Der Antrag ist abzulehnen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber den Erwerb der technischen Befähigung (§ 6) oder die vorgeschriebene Ausbildung auf dem Gebiet…
§ 34 Abs. 2 Nr. 1 PAOErmittlung des Sachverhalts und Übermittlung von Daten
die Zulassung zur Patentanwaltschaft oder als Berufsausübungsgesellschaft oder die Rücknahme oder den Widerruf einer solchen Zulassung,
§ 29 Abs. 4 Nr. 11 PAOPatentanwaltsverzeichnis, Verordnungsermächtigung
bestehende Berufs- und Vertretungsverbote sowie bestehende, sofort vollziehbare Rücknahmen und Widerrufe der Zulassung;