PAO — InhaltsübersichtZweiter Teil Zulassung und allgemeine Vorschriften›Erster Abschnitt Zulassung zur Patentanwaltschaft›Zweiter Unterabschnitt Zulassung zur Patentanwaltschaft und Erlöschen der ZulassungGesetzBund§ 23 PAO(weggefallen)Patentanwaltsordnung · Zweiter Teil, Erster Abschnitt, Zweiter Unterabschnitt § 22§ 24 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 22§ 24