§ 69 Abs. 2 Nr. 8 PAOAufgaben des Vorstands
bei der Ausbildung der Bewerberinnen und Bewerber für die Patentanwaltschaft mitzuwirken, Studiengänge zur Ausbildung von Bewerberinnen und Bewerbern im…
§ 2 Abs. 2 Nr. 7 PatAnwAPrVVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte
die schriftlich gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt abgegebene Erklärung eines Patentanwalts, dass und ab wann die Bereitschaft besteht, die…
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 PatAnwAPrVVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte
mit der praktischen Tätigkeit des Patentanwalts oder Patentassessors vertraut gemacht werden.
§ 52e Abs. 1 PAOBerufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft
Die §§ 39 bis 40, § 41 Absatz 1 Nummer 2 bis 4, die §§ 43 bis 44, 46, 47, 49 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 50 bis 52a gelten für Berufsausübungsgesellschaften…
§ 12 Abs. 1 PAOAusbildungs- und Prüfungsordnung
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die…