§ 159 Abs. 1 PAOPatentanwaltsordnung
Eine Berufsausübungsgesellschaft, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation hat, darf über eine Zweigniederlassung patentanwaltliche…
§ 157 Abs. 2 Nr. 1 PAOPatentanwaltsordnung
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
§ 29 Abs. 3 Nr. 5 PAOPatentanwaltsordnung
die Berufsbezeichnung; bei ausländischen Patentanwälten zudem den Herkunftsstaat der Berufsbezeichnung sowie die Rechtsgrundlage der Aufnahme in die…
§ 158 Abs. 3 Nr. 1 PAOPatentanwaltsordnung
sinngemäß der Zweite und Dritte Unterabschnitt des Ersten Abschnitts des Zweiten Teils mit Ausnahme des § 18 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 4 sowie der §§ 19 und…