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Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“ sowie
„Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung“.
Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet im Prüfungsbereich Annehmen von Rohstoffen statt.
„Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“ mit 20 Prozent,
„Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“,
Der Prüfling hat Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Arbeits- und Prüfmittel festzulegen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.