§ 5 Abs. 2 Nr. 2 PAOPatentanwaltsordnung
die Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (§ 7) absolviert hat,
§ 7 Abs. 3 PAOPatentanwaltsordnung
Die Bewerberin oder der Bewerber muß die Ausbildung bei einem Patentanwalt oder Patentassessor durch ein Studium im allgemeinen Recht an einer Universität…
§ 10 Abs. 2 PAOPatentanwaltsordnung
Der Antrag ist abzulehnen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber den Erwerb der technischen Befähigung (§ 6) oder die vorgeschriebene Ausbildung auf dem Gebiet…
§ 12 Abs. 1 PatAnwAPrVAusbildungsbefugnis
Zur Ausbildung befugt sind Patentanwälte und Patentassessoren, die insgesamt fünf Jahre lang
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 PatAnwAPrVAusbildungsziel
die für den Beruf des Patentanwalts oder Patentassessors erforderlichen allgemeinen Rechtskenntnisse erwerben und