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Das Deutsche Patent- und Markenamt und die Präsidentin oder der Präsident des Bundespatentgerichts führen Lehrveranstaltungen vor allem auf dem Gebiet des deutschen gewerblichen Rechtsschutzes durch, insbesondere im Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designrecht sowie im Recht der Arbeitnehmererfindungen.
Sie führen zudem Informationsveranstaltungen durch, soweit solche sachdienlich erscheinen.
Die Teilnahme an den Lehr- und Informationsveranstaltungen ist für die Bewerberinnen und Bewerber verpflichtend.
Ausbildende haben Bewerberinnen und Bewerbern zudem Gelegenheit zu geben,
In den Arbeitsgemeinschaften ist den Bewerberinnen und Bewerbern Gelegenheit zu geben, ihre Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes…
Die Ausbildungstätigkeit ist gewissenhaft auszuüben.
zwei Monate beim Deutschen Patent- und Markenamt (zweiter Ausbildungsabschnitt) und
die Ausbildung erfolgreich absolviert wurde.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.