§ 15 Abs. 1 DPMAVVerordnung über das Deutsche Patent- und Markenamt
Bevollmächtigte, soweit sie nicht nur zum Empfang von Zustellungen oder Mitteilungen ermächtigt sind, haben beim Deutschen Patent- und Markenamt eine vom…
§ 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XZehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bedürfen.
§ 125a Abs. 1 PatGPatentgesetz
Soweit in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt für Anmeldungen, Anträge oder sonstige Handlungen die Schriftform vorgesehen ist, gelten die…
§ 2 Abs. 3 PatAnwAPrVVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte
Das Deutsche Patent- und Markenamt kann der antragstellenden Person aufgeben, von ausländischen Urkunden einfache oder beglaubigte Übersetzungen vorzulegen.…
§ 34 Abs. 1 Nr. 2 VwVfGVerwaltungsverfahrensgesetz
Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) bedürfen.