§ 12 Abs. 1 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Die Datenübermittlung von den Personalausweisbehörden an den Ausweishersteller zum Zweck der Ausweisherstellung, insbesondere die Übermittlung sämtlicher…
§ 8 Abs. 1 PAuswVÜbermittlung
Nachdem die Personalausweisbehörde alle Antragsdaten erfasst hat, führt sie diese zu einem digitalen Datensatz zusammen und übermittelt sie dem…
§ 7 Abs. 3b PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Für die Übermittlung von Daten nach § 5 Absatz 5a aus dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises auf ein elektronisches…
§ 2 Nr. 2 Buchst. b PAuswVTechnische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
die Übermittlung sämtlicher Ausweisantragsdaten und die in § 8 Absatz 1 Satz 2 genannten Daten von den Personalausweisbehörden an den Ausweishersteller,
§ 26 Abs. 3 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Eine zentrale, alle Seriennummern umfassende Speicherung darf nur bei dem Ausweishersteller und ausschließlich zum Nachweis des Verbleibs der Ausweise erfolgen.…