§ 36e PAuswVMuster der eID-Karte
Die eID-Karte ist nach dem in Anlage 3a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt…
§ 5 Abs. 1 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Ausweise sind nach einheitlichen Mustern auszustellen.
§ 25 Nr. 1 eIDKGGesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis
das Muster der eID-Karte zu bestimmen,
§ 34 Nr. 1 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
die Muster der Ausweise zu bestimmen,