§ 31 Abs. 1 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen erheben die…
Anlage 3 PAuswVFormale Anforderungen an die Einträge in Ausweisen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes
Anlage 1 PAuswVMuster des Personalausweises
(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 125; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
§ 34 Nr. 6 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
die Einzelheiten der Aushändigung und den Versand des Personalausweises zu regeln,
§ 2 Abs. 4 Nr. 2 PAuswGGesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
die Übermittlung personen- und ausweisbezogener Daten aus dem Personalausweis anzufragen.