§ 56 PBefGPersonenbeförderungsgesetz
Für die Amtshandlungen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften sowie nach Verordnungen oder Rechtsvorschriften in Umsetzung…
§ 9 GvKostGGesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher
Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage zu diesem Gesetz erhoben, soweit nichts anderes bestimmt ist.
§ 3 Abs. 2 SächsVwKGSächsisches Verwaltungskostengesetz
Amtshandlungen sind auch dann verwaltungskostenpflichtig, wenn sie nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind. In diesen Fällen wird eine Gebühr erhoben, die…