§ 77 Abs. 2 AMGGesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Das Paul-Ehrlich-Institut ist zuständig für Sera, Impfstoffe, Blutzubereitungen, Gewebezubereitungen, Gewebe, Allergene, Arzneimittel für neuartige Therapien,…
§ 190a Abs. 2 StrlSchGGesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
Für die in Absatz 1 genannten Aufgaben ist abweichend von Absatz 1 das Paul-Ehrlich-Institut zuständig, sofern die Anwendung radioaktiver Stoffe oder…
§ 105a Abs. 4 AMGGesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln
Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Arzneimittel, die in die Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts fallen.
§ 85 Abs. 2 MPDGGesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Medizinprodukte
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist, sofern dieses Gesetz nicht die Zuständigkeit des Paul-Ehrlich-Instituts vorsieht, zuständig für Bei…
§ 1 Abs. 3 Nr. 1 BGA-NachfGGesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes
Zulassung von Fertigarzneimitteln im Sinne des § 4 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes auf der Grundlage der analytischen, pharmakologisch-toxikologischen und…