Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gesetz über Zuständigkeiten nach dem Personenstandsgesetz (Art. 2 des Gesetzes Nr. 1746) vom 18. Mai 2011
Ein neuer Chat, das ganze PersStdGZustG SL 2011 bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.