§ 244a Abs. 1 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Bei der Durchführung reiner Beitragszusagen nach § 1 Absatz 2 Nummer 2a des Betriebsrentengesetzes haben Pensionsfonds, Pensionskassen und andere…
§ 244d Nr. 4 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
der Berichterstattung gegenüber der Aufsichtsbehörde.
§ 244b Abs. 1 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Pensionsfonds, Pensionskassen und andere Lebensversicherungsunternehmen dürfen reine Beitragszusagen nur dann durchführen, wenn
§ 22 Abs. 1 BetrAVGGesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung
Bei einer reinen Beitragszusage hat der Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung dem Versorgungsempfänger auf der Grundlage des planmäßig…
§ 234c Abs. 3 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Pensionskassen haben die Berichterstattung nach § 26 Absatz 1 Satz 1 und 2, die gegenüber dem Vorstand erfolgt, innerhalb eines Monats nach Vorlage beim…