§ 26 Abs. 7 PflBGGesetz über die Pflegeberufe
Die Bestimmung der zuständigen Stelle kann länderübergreifend erfolgen.
§ 50 PflAssG SLGesetz über die Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten (Pflegeassistenzgesetz) Vom 24. Juni 2020*
Die Kosten der Ausbildung in Pflegeschulen, die nicht notwendigerweise mit einem Krankenhaus verbundene Ausbildungsstätten im Sinne des § 2 Absatz 1a des…
§ 36 Abs. 5 PflBGGesetz über die Pflegeberufe
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere über zu bestimmen; sie können diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf oberste…
§ 34 Abs. 2 PflBGGesetz über die Pflegeberufe
Der Träger der praktischen Ausbildung hat die in den Ausgleichszuweisungen enthaltenen Kosten der übrigen Kooperationspartner und im Falle des § 31 Absatz 1…
§ 31 Abs. 1 Nr. 2 PflBGGesetz über die Pflegeberufe
die zuständige Behörde des Landes und