PflAPrV — InhaltsübersichtTeil 4 Sonstige Vorschriften›Abschnitt 2 Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen, erforderliche Anpassungsmaßnahmen und Erbringung von DienstleistungenGesetzBund§ 49 PflAPrV(weggefallen)Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe · Teil 4, Abschnitt 2 § 48Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 48