§ 14 StIKoVetVVerordnung über die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin
Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Abfindungen für Mitglieder, und, soweit stellvertretende Mitglieder an den Sitzungen der Kommission teilnehmen, für…
§ 3 Abs. 5 APAstErGGesetz zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Die Mitglieder des Fachbeirats erhalten Ersatz ihrer Reisekosten. Das Bundesreisekostengesetz findet entsprechende Anwendung.
Art. 4 Abs. 5 SN-11402Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Die Mitglieder der Kommission erhalten Aufwendungs- und Kostenersatz nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes.
§ 8 Abs. 3 ExpertenratVVerordnung zur Ausgestaltung des unabhängigen Expertenrats für Klimafragen und zur Einsetzung der Geschäftsstelle
Den Mitgliedern des Expertenrats für Klimafragen werden die Reisekosten erstattet. Für die Erstattung von Reisekosten finden die für die Beamtinnen und Beamten…
Art. 4 Abs. 5 FoltÜbkArt3ProtStVtr SLStaatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Vom 16. Juni 2010
Die Mitglieder der Kommission erhalten Aufwendungs- und Kostenersatz nach den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes.