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Die oder der Auszubildende hat sich zu bemühen, das Ausbildungsziel zu erreichen.
Insbesondere ist die oder der Auszubildende verpflichtet,
an den vorgeschriebenen Ausbildungsveranstaltungen der Schule teilzunehmen,
die Aufgaben, die ihr oder ihm im Rahmen der Ausbildung ordnungsgemäß übertragen werden, sorgfältig auszuführen,
die Rechte der zu pflegenden Menschen zu wahren und ihre Selbstbestimmung zu achten,
die Bestimmungen über die Schweigepflicht, die für Beschäftigte in Einrichtungen der praktischen Ausbildung gelten, einzuhalten und über Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und
einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen.
die ihr oder ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
Insbesondere ist die oder der Auszubildende verpflichtet,
die ihr oder ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen und
die Aufgaben, die ihr oder ihm im Rahmen der Ausbildung ordnungsgemäß übertragen werden, sorgfältig auszuführen und
die ihr oder ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,
Die Ausbildungsbehörde ist verpflichtet,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.