(XXXX) §§ 43 bis 46 PflFAssAPrV
(zukünftig in Kraft)
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.