§ 41 Abs. 6 PflSchGZuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeiten nach Absatz 1 über die Gewährung von Datenschutz…
Art. 39 Abs. 4 32009R1107VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates
Die Durchführungsbestimmungen zu den Absätzen 2 und 3 werden nach dem in Artikel 79 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren erlassen.
§ 6 Abs. 1 DVOPflanze NRWVerordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes und des Pflanzengesundheitsgesetzes
Die Anzeige über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere oder über die Beratung anderer zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nach § 10 Satz 1 des…
§ 64 Abs. 1 PflSchGMeldepflicht
Jährlich bis zum 31. März haben dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für das vorangegangene Kalenderjahr zu melden Art und Menge der…
§ 21 Abs. 3 PflSchGErhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Das Julius Kühn-Institut macht die Auswertung der Erhebungen im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt. Es übermittelt die Ergebnisse…