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(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1966)
Handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte,
Sprühflaschen,
Druckspeicherspritzen,
Streichgeräte oder Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber,
handbetätigte Rückenspritzgeräte,
motorbetriebene Rückenspritzgeräte,
motorbetriebene Rückensprühgeräte,
tragbare Granulatstreugeräte oder
Beizgeräte mit einer Chargengröße kleiner als 5 kg.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.