§ 18 Abs. 8 Nr. 1 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
zum Ende des Jahres über die erteilten Genehmigungen, insbesondere über den Anwendungszweck, die Häufigkeit der Anwendung, die Aufwandmenge pro Fläche, den…
§ 59 Abs. 2 Nr. 7 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
die Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen,
§ 17 Abs. 4 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger eine Liste der…
Art. 31 Abs. 4 Buchst. b 32009R1107VERORDNUNG (EG) Nr. 1107/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates
die Verpflichtung, Nachbarn vorab zu unterrichten, die der Sprühnebelabdrift ausgesetzt sein könnten, sofern diese eine Unterrichtung gefordert haben;