Anlage 1 BLVVerordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 67, S. 29 - 30)
§ 9 Abs. 1 BLVVerordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
Die zu den Laufbahnen gehörenden Ämter sowie die dazugehörigen Amtsbezeichnungen ergeben sich aus Anlage 1. Für die Dauer einer Tätigkeit im Auswärtigen Dienst…