PolSeelsVbg SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietAllgemeine innere Verwaltung§ 2 PolSeelsVbg SLVereinbarung über kirchlichen Dienst an Polizeibeamten (Polizeiseelsorge) im Saarland Vom 25. Oktober 1978 § 1§ 3 Leichte Sprache BarrierefreiDer Dienst der Kirchen wendet sich an alle Beamten der Vollzugspolizei, unbeschadet der Zuständigkeit des Ortspfarrers. § 1§ 3