§ 2 PolstAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Polsterer und zur Polsterin
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 ÄndSchnAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Änderungsschneider/zur Änderungsschneiderin
Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
§ 2 DestAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Destillateur/zur Destillateurin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 OberflbeschAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Oberflächenbeschichter/zur Oberflächenbeschichterin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 StrWAusbV 2002Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
Die Ausbildung dauert drei Jahre.