§ 191 TKGTelekommunikationsgesetz
Die Bundesnetzagentur nimmt die ihr nach diesem Gesetz und nach Artikel 5 der Verordnung (EU) 2015/2120 in der Fassung vom 25. November 2015 zugewiesenen…
§ 10 Abs. 1 AFuG 1997Gesetz über den Amateurfunk
Die sich aus diesem Gesetz und den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Aufgaben nimmt die Bundesnetzagentur für Elektrizität,…
§ 2 Abs. 2 BEGTPGGesetz über die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Die Bundesnetzagentur nimmt im Rahmen der ihr nach Absatz 1 zugewiesenen Tätigkeiten die Verwaltungsaufgaben des Bundes wahr, die ihr durch Gesetz oder auf…
§ 4 Abs. 2 BEVVGGesetz über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes
Die Bundesnetzagentur nimmt im Rahmen der ihr nach Absatz 1 Satz 1 zugewiesenen Tätigkeit die Verwaltungsaufgaben des Bundes wahr, die ihr durch Gesetz…
§ 23 Abs. 2 FuAGGesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
Die Bundesnetzagentur nimmt insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse wahr: