Nr 34 PreisLS
Mengenansatz und Bewertung
Für die Bemessung sonstiger Kostenarten, insbesondere der gelten die Nummern 4 und 16 bis 21 sinngemäß.
Für die Bemessung sonstiger Kostenarten, insbesondere der gelten die Nummern 4 und 16 bis 21 sinngemäß.
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.