Nr 51 PreisLS
Begriff
Im kalkulatorischen Gewinn werden abgegolten:
a).
das allgemeine Unternehmerwagnis,
b).
ein Leistungsgewinn bei Vorliegen einer besonderen unternehmerischen Leistung in wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Hinsicht. Der Leistungsgewinn soll der unternehmerischen Mehrleistung entsprechen.