Anhang Nr. 4 ProMechGBericht der Konferenz der Vertragsparteien über ihre siebte Tagung in Marrakesch vom 29. Oktober bis 10. November 2001 Addendum Teil Zwei Von der Konferenz der Vertragsparteien ergriffene Maßnahmen Band II
beschließt außerdem, dass jede künftige Überarbeitung der Modalitäten und Verfahren für einen Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung im Einklang mit der…
§ 44 Abs. 1 UERVVerordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote
Das Umweltbundesamt kann bis zur Vorlage der Verifizierungsberichte das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Zustimmung anhand der ihm vorgelegten…
§ 4 ProMechGÜberprüfung der Verifizierung
Die zuständige Behörde soll, soweit nach Bekanntgabe des Verifizierungsberichts begründete Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieses Berichts…
§ 5 Abs. 4 ProMechGZustimmung und Registrierung
Die Zustimmung erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag des Projektträgers bei der zuständigen Behörde. Dem Antrag hat der Projektträger folgende…
Art. 45 Abs. 7 32021R0947VERORDNUNG (EU) 2021/947 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2021 zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit — Europa in der Welt, zur Änderung und Aufhebung des Beschlusses Nr. 466/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2017/1601 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 480/2009 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten können die Prüfung sonstiger Sachverhalte im Zusammenhang mit der Durchführung des Instruments beantragen, insbesondere in Bezug auf…