§ 5 eWpRVVerordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister
Die registerführende Stelle hat das elektronische Wertpapierregister unter Berücksichtigung des Stands der Technik so zu führen, dass die Vertraulichkeit,…
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 eWpRVVerordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister
die Einzelheiten der Einrichtung und der Führung des Registers nach § 7 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere,
§ 21 Abs. 1 eWpRVVerordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister
Bei einer registerführenden Stelle nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über elektronische Wertpapiere hat die Dokumentation gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 mindestens…
§ 11 Abs. 4 eWpRVVerordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister
Die registerführende Stelle hat die Überprüfung der Nachweise nach einem Verfahren gemäß § 13 des Geldwäschegesetzes vorzunehmen. Bei der Überprüfung eines…
§ 69 Abs. 4 PrüfbVPrüfung von Verwahrstellen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs
Führt das Kreditinstitut oder die Zweigniederlassung auch das Kryptowertpapierregister für Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, für die sie als…