Anlage 1 PrüfbV
(zu § 70) SON01
Anlage 1 PrüfbV
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 948 - 952)
Anlage 1 PrüfbV
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 948 - 952)
Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR); Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.