Anlage 2 Nr. *) TAppVVerordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
Hier ist der Prüfungsablauf stichwortartig oder dem Inhalt nach wiederzugeben.
§ 7 Abs. 1 Nr. 4 PrüfbVZusammenfassende Schlussbemerkung
die Einhaltung der weiteren aufsichtlichen Vorgaben.
Anlage 4 ARegVVerordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze
Dabei ist:
Anlage 12 PflAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1619; bzgl. der einzelnen Ändernungen vgl. Fußnote) Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
Anlage 3 Nr. *) TAppVVerordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
Datum der letzten Prüfung (bzw. Wiederholungsprüfung).