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Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung und Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) nachgewiesen werden. Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle durchgeführt.
Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll die zu prüfende Person in der Lage sein, als Führungskraft in handwerklichen Unternehmen betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Probleme analysieren und bewerten sowie entwickelte Lösungen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen operativ umsetzen zu können. Zur erweiterten beruflichen Handlungsfähigkeit gehört insbesondere:
die Potenziale eines Betriebes unter betriebswirtschaftlichen Aspekten zu analysieren und zu beurteilen,
handwerkliche Unternehmensgründungen zu unterstützen,
handwerkliche Unternehmen kaufmännisch zu führen und zu entwickeln,
die Schnittstellenfunktion zwischen kaufmännischen und leistungserstellenden Unternehmensbereichen wahrzunehmen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung“ oder „Geprüfte Fachfrau für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung“.
Handeln nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten,
Mitwirken bei der kaufmännischen Steuerung des Unternehmens,
Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten,
Zum Nachweis von beruflicher Handlungsfähigkeit, die im Rahmen der beruflichen Fortbildung zum Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung und zur…
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, in kaufmännisch-administrativen Bereichen von Handwerksbetrieben sowie anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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