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Prüfungsbestandteile sind die drei Handlungsbereiche und ein Wahlpflichthandlungsbereich. Die zu prüfende Person teilt den gewählten Wahlpflichthandlungsbereich bei der Anmeldung zur Prüfung mit.
Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
Unternehmensführung.
Unternehmensführung.
Unternehmensführung.
Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.