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In die Eheurkunde werden aufgenommen In dem Feld „Weitere Angaben aus dem Register“ sind anzugeben
die Vornamen und Familiennamen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie die sich aus dem Registereintrag zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde ergebenden Vornamen und Familiennamen,
Ort und Tag der Geburt der Ehegatten,
Ort und Tag der Eheschließung.
die Auflösung der Ehe,
das Nichtbestehen der Ehe,
die Nichtigerklärung der Ehe,
die Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten,
die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe.
In die Eheurkunde wird außerhalb des Beurkundungstextes ein Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten aufgenommen.
Auf Verlangen der Ehegatten werden in die Eheurkunde die vor der Eheschließung geführten Vornamen nicht aufgenommen.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt der Ehegatten,
eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftseintrag darf nur der betroffenen Person selbst sowie ihrem Ehegatten oder…
Entscheidungen, durch die das Nichtbestehen der Ehe festgestellt wird,
Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.
Tag, Ort und Registrierungsdaten der Geburt eines Ehegatten oder Lebenspartners des Verstorbenen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.