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In die Sterbeurkunde werden aufgenommen
die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt,
der letzte Wohnsitz und der Familienstand des Verstorbenen,
die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners, wenn der Verstorbene im Zeitpunkt seines Todes verheiratet war oder eine Lebenspartnerschaft führte; war die Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst oder war der Ehegatte oder Lebenspartner für tot erklärt oder war seine Todeszeit gerichtlich festgestellt worden, sind die Vornamen und der Familienname des letzten Ehegatten oder Lebenspartners anzugeben,
Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Familienstand des Verstorbenen,
Daten über Todeserklärung und gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten,
Absatz 1 gilt entsprechend für Auskunft aus einem und Einsicht in einen Registereintrag sowie Auskunft aus den und Einsicht in die Sammelakten.
die Betroffenen, im Falle ihres Todes deren Ehegatten und Abkömmlinge, eingewilligt haben oder
(weggefallen)
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.