Anlage 3 PsychThApprO(zu § 33 Absatz 2) Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung
(Ausstellende Stelle) Frau/Herr ...............................................................................................,geboren am…
§ 59 Abs. 1 PsychThApprOAusstellung und Aushändigung der Approbationsurkunde
Die nach § 22 Absatz 1 oder Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständige Behörde stellt die Approbationsurkunde aus. Bei der Ausstellung ist das Muster…
§ 33 Abs. 2 ÄApprO 2002Approbationsordnung für Ärzte
Über das Bestehen der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 12 zu dieser Verordnung erteilt.
§ 4 Abs. 8 PflSchSachkV 2013Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Prüfling ein Prüfungszeugnis nach dem in Anlage 4 enthaltenen Muster auszustellen.
§ 32 ÄApprO 2002Approbationsordnung für Ärzte
Über das Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 12 zu dieser Verordnung erteilt.